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Über uns

Über unsSatzung
 

Über uns

Es war einmal ein recht lustiger Haufen, der sich bei den Faschingsumzüge anno 2002 kennen lernte und beschloss, sich der Knechtschaft der ansässigen Wagenbauer zu entziehen. Etwas Eigenes musste her...

Nachdem mehrere Monde vorüber waren, traf sich der harte Kern dieser Aufständler zu einem ersten Palaver. Hier wurde festgelegt, dass es von nunmehr einen weiteren Kandidaten im Kampf um den besten Wagen zwischen Brühl-Ketsch-Antwerpen geben wird. Der Club BKA mit Gründungsjahr 2002 wurde ins Leben gerufen und jeder sollte es wissen.

In Windeseile wurde alles weitere geplant und Mitglieder geworben. Auch Sponsoren mussten gefunden werden...

Mittlerweile besteht der Club aus ca. 70 aktiven und zahlenden Mitgliedern, mehrere große Sponsoren haben ebenfalls Interesse bekundet und ihre Teilnahme fest zugesagt.

So, auch die Umzüge in den umliegenden Gemeinden haben wir meisterhaft und ohne größeren Schäden überstanden. Mit einer vorzeigbaren Bilanz verabschieden wir uns jetzt für diese Saison und danken an dieser Stelle allen Sponsoren, die uns so tatkräftig unterstützt haben.
Besonders herzlichen möchten wir unserem Bernd Hillenbrand und seiner Familie danken. Ohne deren Hilfe und selbstlosen Einsatz hätten wir dieses Jahr ganz schön alt ausgesehen ;).

Der nächste Wagen wird bereits gebaut... noch bunter, noch lauter, noch besser...
Also lasst Euch überraschen :).

Downloads:
Aufnahmeantrag Club BKA02

 

Satzung

Satzung Club BKA 02

1. Der Beitrag beträgt 6 EUR pro Person je Monat (Jährlich 72€). Kinder von 10 – 15 Jahren zahlen 20 €, ab 16 Jahren ist der volle Beitrag zu leisten. Der Mitgliedsbeitrag muss, bei jährlicher Zahlungsweise bis Ende Dezember überwiesen sein. Wer bis zur Kostümausgabe nicht bezahlt hat fährt nicht mit.

2. Die Teilnahme ist erst ab 18 Jahren möglich. Ausnahme Familie mit eigenem Nachwuchs. Eltern haften in diesem Fall für ihre Kinder.

3. Bereits gezahlte Beiträge können bei einem Austritt nicht zurückerstattet werden, da der Obolus zur Finanzierung des Wagenbaus einkalkuliert wird.

4. Jeder muss auf sich selbst aufpassen, d.h. der Club übernimmt keinerlei Haftung auf Personen- und Sachschäden. Der Club, sowie die Mitglieder des Gremiums haften nicht für Personen- und Sachschäden die im Zusammenhang mit der Arbeit für den Club stehen oder während der Umzüge entstehen.

5. Jeder, der für den Spaß bezahlt hat, verpflichtet sich außerdem aktiv beim Wagenbau bzw. der Kostümgestaltung mitzuwirken.

6. Wie in jedem Club können nicht alle, alles überwachen. Das würde nicht funktionieren. Deshalb kümmern sich folgende Personen um die Organisation: Adrian und Gregor Ries, Alexandra Mandelkow, Christian Drach, Manuel Krieger, Tina Schmelzle, Marcus Schmitt, Stefan Tippl. Den Anweisungen dieser Personen ist auch während des Wagenbaus bzw. der Kostümgestaltung und der Umzüge Folge zu leisten.

7. Vorschläge, Kritik, Lob und die Schuhgröße, können jederzeit bei den Organisatoren abgegeben werden. Jede Art von Anregung wird dankend angenommen!!!

8. Natürlich stehen Spaß, Freude und Gute Laune an 1. Stelle, aber ohne ein paar kleine Regeln würde das alles nicht klappen.

9. Bei Zuwiderhandlung gegen einen der hier aufgeführten Punkte erfolgt der sofortige Ausschluss aus dem Club. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet!

Ketsch, den 22.09.2009

Das Gremium

Downloads:
Satzung Club BKA02

 
  
   
Haftungsauschluss
 

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