Satzung Satzung Club BKA 02
1. Der Beitrag beträgt 6 EUR pro Person je Monat (Jährlich 72€). Kinder von 10 – 15 Jahren zahlen 20 €, ab 16 Jahren ist der volle Beitrag zu leisten. Der Mitgliedsbeitrag muss, bei jährlicher Zahlungsweise bis Ende Dezember überwiesen sein. Wer bis zur Kostümausgabe nicht bezahlt hat fährt nicht mit.
2. Die Teilnahme ist erst ab 18 Jahren möglich. Ausnahme Familie mit eigenem Nachwuchs. Eltern haften in diesem Fall für ihre Kinder.
3. Bereits gezahlte Beiträge können bei einem Austritt nicht zurückerstattet werden, da der Obolus zur Finanzierung des Wagenbaus einkalkuliert wird.
4. Jeder muss auf sich selbst aufpassen, d.h. der Club übernimmt keinerlei Haftung auf Personen- und Sachschäden. Der Club, sowie die Mitglieder des Gremiums haften nicht für Personen- und Sachschäden die im Zusammenhang mit der Arbeit für den Club stehen oder während der Umzüge entstehen.
5. Jeder, der für den Spaß bezahlt hat, verpflichtet sich außerdem aktiv beim Wagenbau bzw. der Kostümgestaltung mitzuwirken.
6. Wie in jedem Club können nicht alle, alles überwachen. Das würde nicht funktionieren. Deshalb kümmern sich folgende Personen um die Organisation: Adrian und Gregor Ries, Alexandra Mandelkow, Christian Drach, Manuel Krieger, Tina Schmelzle, Marcus Schmitt, Stefan Tippl. Den Anweisungen dieser Personen ist auch während des Wagenbaus bzw. der Kostümgestaltung und der Umzüge Folge zu leisten.
7. Vorschläge, Kritik, Lob und die Schuhgröße, können jederzeit bei den Organisatoren abgegeben werden. Jede Art von Anregung wird dankend angenommen!!!
8. Natürlich stehen Spaß, Freude und Gute Laune an 1. Stelle, aber ohne ein paar kleine Regeln würde das alles nicht klappen.
9. Bei Zuwiderhandlung gegen einen der hier aufgeführten Punkte erfolgt der sofortige Ausschluss aus dem Club. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet!
Ketsch, den 22.09.2009
Das Gremium
Downloads: Satzung Club BKA02

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